Der Unterschied zwischen Person und Mensch

Der Unterschied: Der Mensch hat Rechte, die Person ist rechtlos!

 

Vielen Menschen (richtig, wir sind Mensch und keine Person) ist der Unterschied nicht bewußt, aber es ist elementar wichtig!

 

Gem. § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt die Rechtfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Wir werden somit mit allen Menschenrechten geboren, aber mit der Anmeldung des Kindes und der Ausstellung der Geburtsurkunde haben Vater und Mutter das Kind zur Person und damit rechtlos gemacht . Das wissen Vater und Mutter selbstverständlich nicht, denn das sagt man ihnen nicht.

 

Sobald die die Geburtsurkunde vorliegt wird nicht mehr vom Menschen gesprochen, wie in § 1 BGB , sondern von der Person des Kindes, siehe § 11 BGB. Mensch = alle Menschenrechte. Person = rechtlos.

 

Gem. Art. 10 EGBGB hat der Staat (kann nur das Deutsche Reich 1871-1918 sein, da die BRD 1949 von den Besatzungsmächten gegründet wurde und die können keinen Staat auf besetztem Gebiet gründen – siehe auch Art. 133 GG) nun das Recht an dem Namen des Kindes, daher steht später (ab 16 Jahre) im Personalausweis und im Reisepass auch NAME statt Familienname, obwohl § 5 Personalausweisgesetz den Familiennamen vorschreibt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, aber genauso ist es. Als Person, richtig juristische Person, werden wir zur Sache und rechtlos gemacht (siehe hierzu § 28 Personalausweisverordnung). Mit der Beantragung des Personalausweises, den man angeblich beantragen muss (stimmt nicht, man muss gem. der Anweisung der alliierten Besatzungsmächten nur einen Ausweis haben, somit reicht ein Reisepass, der übrigens auch wieder im März 2017 geändert wurde). In § 17 HGB erfährt man, dass das Unternehmen des Kaufmanns der NAME ist, also die juristische Person.

 

Mit der Beantragung des Personalausweises stimmt man seiner Rechtlosigkeit weiter zu, indem man sich der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft, d.h. der Richter/die Richterin kann im Grunde das Gesetz so auslegen, dass es für eine Verurteilung paßt, auch wenn man Beweisanträge vorlegen kann, dass die Unschuld oder die Schuld des Beklagten beweist. Auf Grund dessen, dass Sie der freiwilligen Gerichtbarkeit (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FGG) mit Ihrer Unterschrift am Display (unterschreiben Sie niemals am Display) zugestimmt haben, können die Richter/innen mit Ihnen machen, was Sie wollen. Daher erkennen Sie niemals die Person (Vorname, Name) an, sondern sagen sie immer, dass Sie der Mensch „Ihr Vorname aus der Familie Ihr Nachname“ sind. Lassen Sie sich auch niemals auf den Sachverhalt ein und diskutieren Sie niemals mit dem Richter/der Richterin, da die Richter/innen dies sofort als Verhandlung werten. Wiederholen Sie nur, dass Sie der Mensch (siehe oben) sind und nicht die Treuhänderschaft oder die Haftung für die Person übernehmen, da gem. Art. 10 EGBGB der Staat das Recht an dem Namen hat, Sie aber nur der Begünstigte sind, z.B. an dem Auto der Person, denn Sie haben es ja schließlich bezahlt.

 

Die juristische Person per Antrag:

Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres „muss“ man einen Ausweis (Personalausweis) beantragen (Ausweispflicht), sagt Ihnen (fast) jeder Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes. Das stimmt nicht, wie oben bereits erwähnt. Früher, also vor der Nazi-Diktatur beantragte man übrigens einen Personenausweis, denn er sollte ja die Person ausweisen und nicht das Personal. Die Änderung von Personenausweis in Personalausweis wurde in der Nazi-Diktatur Adolf Hitler mit der Änderung des §1 RuStAG zum 05. Feb. 1934 vollzogen. Gleichzeitig wurde die Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit, z.B. Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Königreich Preußen, etc. in Staatsangehörigkeit „deutsch“ umgewandelt. Die Anwendung von nationalsozialistischem Recht wurde zwar durch das Militärregierungsgesetz für Deutschland, auch SHAEF-Gesetz genannt, unter Strafe verboten, aber es wird immer noch angewandt. So wie viele andere Gesetze der Nazi-Diktatur.

 

Als juristische Person ohne Eigentumsrechte?

Welche Eigentumsrechte hat man? Ist mein Kfz mein Eigentum oder mein Besitz. Bin ich Immobilieneigentümer oder nur Immobilienbesitzer? Beim Kfz ist es eindeutig, denn dort steht auf der 1. Seite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ganz unten sehr klein geschrieben unter dem Punkt C.4c: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“. Diese europäische Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dez. 2003 heißt jedoch ganz anders, nämlich: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Halter des Fahrzeugs ausgewiesen“. Warum ist das bei uns in Deutschland anders? Ganz einfach, da wir als juristische Personen Sachen sind, können wir keine Eigentumsrechte haben, sondern nur Besitzrechte, da wir die Verfügungsgewalt haben. Kann eine Person somit Eigentumsrechte an einer Immobilie haben? Wie sollte das möglich sein? Wir werden vom „Behörden-Personal“ getäuscht, aber oftmals haben die selber keine Ahnung.

 

Wohnrecht (Nießbrauch) ist bei Zwangsversteigerung weg:

Ein Paradebeispiel für die Rechtlosigkeit der Person = juristischen Person ist das Nießbrauchrecht. Haben die Eltern die Immobilie den Kinder oder Dritten übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch in Form der Mieteinnahmen bis zum Lebensende zu sichern, so ist dieses Nießbrauchrecht gem. § 1059 BGB nicht übertragbar. Es kann aber freiwillig vom Nießbrauchinhaber übertragen werden, jedoch nicht per Zwang.

 

Jetzt kommt der Hammer: Bei juristischen Personen (jede Person mit Personalausweis) kann gem. § 1059a BGB dieses Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung an den neue Besitzer übertragen werden. Sicher ist nur der Mensch vor solchen Machenschaften, also sollte man schleunigst seinen Personalausweis abgeben (der macht jeden rechtlos) und sich per Willenserklärung als Mensch, Mann oder Weib, lebend aus Fleisch und Blut, erklären. Die Lebenderklärung geht aus dem römischen Recht (von dem man 7 Jahre nichts hörte, galt als tot und verlor sein Eigentum) hervor, das hier auch einmal galt und anscheinend noch gilt, denn es wird von den Herrschern oder Besatzern vermutlich auf uns angewandt wird.

 

Nehmen Sie sich ein bißchen Zeit und prüfen Sie die genannten Paragrafen. Für Immobilienbesitzer empfiehlt sich das Thema „Bodenrechte“ suchen.

Uwe Bar,12. Februar 2017

Um unsere Gottgegebenen Rechte als MENSCH wiederzuerlangen, wollen wir den Bundesstaat Deutschland gründen.

 

Eine gute Ausarbeitung von Arne Hinkelbein finden Sie hier:

http://creaplan.org/arne_hinkelbein/menschsein-braucht der_mensch_einen Personalausw.html